Ausstiegshilfen
für Extremistinnen und Extremisten auf der Rechten
Möglichkeiten und Potentiale für die Schweiz (PDF
296KB)
Die AKdH war Mitglied der Focusgruppe, Resource Person
und interviewte Expertin des oben erwähnten Berichtes.
27.02.2002:Pressemitteilung
des Bundesamt
für Polizei
Bundesrat nimmt Kenntnis vom Bericht der Arbeitsgruppe "Rechtsextremismus"
Der Bundesrat hat vom Bericht der interdeparte-mentalen Arbeitsgruppe
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus Kenntnis genommen und
das EJPD beauftragt, ihm Vorschläge für das weitere
Vorgehen zu unterbreiten. Im Bericht werden verschie-dene Massnahmen
in der polizeilichen Prävention und Repression sowie in der
Forschung, Aufklärung und Bildung vorgeschlagen.
Der
Bundesrat hatte im Oktober 2000 das Eidg. Justiz- und Polizeidepar-tement
(EJPD) beauftragt, Massnahmen gegen den Rechtsextremismus zu koordinieren
und ihm über deren Wirksamkeit zu berichten. Mit dieser Aufgabe
wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung
des Bundesamts für Polizei (BAP) zusammen mit Vertretungen
aus dem EJPD, dem Eidg. Departement des Innern (EDI) und dem Eidg.
Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) betraut.
Die Arbeitsgruppe stand unter der Leitung von Urs von Daeniken,
Chef Dienst für Analyse und Prävention im BAP.
Die
Ergebnisse sind im Bericht "Koordination
und Umsetzung von Massnahmen im Bereich Rechtsextremismus"
zusammengefasst. Zusätzliche Erkenntnisse liefert der Bericht
"Ausstiegshilfen
für Extremistinnen und Extremisten auf der Rechten
Möglichkeiten und Potenziale für die Schweiz",
den das Schweizerische Forum für Migrationsstudien im Auftrag
der Arbeitsgruppe erstellt hat. In diesem Zusatzbericht raten
die Experten unter anderem von einem national geführten Ausstiegsmodell
für Rechtsextreme ab. Sie empfehlen jedoch das Verfassen
eines Handbuchs für Trägerschaften von Ausstiegsmodellen
in Gemeinden und Kantonen.
Propagandamaterial
einziehen
Die
Arbeitsgruppe macht in ihrem Bericht verschiedene Empfehlungen:
Die Beschlagnahmung und das Einziehen von rassendiskriminierender
oder zur Gewalt aufhetzender Propaganda sollen im Bundesgesetz
über Mass-nahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)
geregelt werden. Ferner sollen die Bundeskompetenzen im Bereich
präventiver Massnah-men so erweitert werden, dass neben Terrorismus
und gewalttätigem Extremismus auch gewaltorientierter Extremismus
verfolgt und damit rechtzeitig erkannt werden kann.
Rassendiskriminierende
Symbole und Vereinigungen verfolgen
Die
Arbeitsgruppe schlägt weiter vor, das Strafgesetzbuch mit
einem neuen Straftatbestand zu ergänzen. Mit diesem sollen
die Verwendung von rassendiskriminierenden Zeichen wie etwa dem
Hakenkreuz und die Gründung rassendiskriminierender Vereinigungen
verfolgt werden können. Ausserdem sollen im Bundesgesetz
über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
diejenigen Delikte aufgenommen werden, die überwachungsfähig
sind.
Sensibilisierungsarbeit
verstärken und Forschung weiterführen
Die
Arbeitsgruppe empfiehlt eine Verstärkung der Sensibilisierungsarbeit
der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus in den Kantonen
und Gemeinden. Sie befürwortet die Bemühungen für
den Aufbau eines landesweiten Netzes von Beratungsstellen für
die Opfer rassistischer Diskrimierungen.
Zudem
rät das Team zur Weiterführung von Untersuchungen wie
das Nationale Forschungsprojekt zum "Rechtsextremismus"
(NFP40). Die Forschung erarbeitet wichtige Grundlagen für
längerfristige präventive Massnahmen.
Gleichzeitig
mit der Kenntnisnahme des Berichts beauftragt der Bundesrat das
EJPD, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und die
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in den Gesamtkontext der
anderen Rechtssetzungsvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit
zu stellen und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen
zu unterbreiten.
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ-
UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informationsdienst
Bern,
27. März 2002
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