| Ausstiegshilfen 
                für Extremistinnen und Extremisten auf der Rechten  
                Möglichkeiten und Potentiale für die Schweiz (PDF 
                296KB) Die AKdH war Mitglied der Focusgruppe, Resource Person 
                und interviewte Expertin des oben erwähnten Berichtes.
 27.02.2002:Pressemitteilung 
                des Bundesamt 
                für PolizeiBundesrat nimmt Kenntnis vom Bericht der Arbeitsgruppe "Rechtsextremismus"
 Der Bundesrat hat vom Bericht der interdeparte-mentalen Arbeitsgruppe 
                zur Bekämpfung des Rechtsextremismus Kenntnis genommen und 
                das EJPD beauftragt, ihm Vorschläge für das weitere 
                Vorgehen zu unterbreiten. Im Bericht werden verschie-dene Massnahmen 
                in der polizeilichen Prävention und Repression sowie in der 
                Forschung, Aufklärung und Bildung vorgeschlagen.
 Der 
                Bundesrat hatte im Oktober 2000 das Eidg. Justiz- und Polizeidepar-tement 
                (EJPD) beauftragt, Massnahmen gegen den Rechtsextremismus zu koordinieren 
                und ihm über deren Wirksamkeit zu berichten. Mit dieser Aufgabe 
                wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung 
                des Bundesamts für Polizei (BAP) zusammen mit Vertretungen 
                aus dem EJPD, dem Eidg. Departement des Innern (EDI) und dem Eidg. 
                Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) betraut. 
                Die Arbeitsgruppe stand unter der Leitung von Urs von Daeniken, 
                Chef Dienst für Analyse und Prävention im BAP.  Die 
                Ergebnisse sind im Bericht "Koordination 
                und Umsetzung von Massnahmen im Bereich Rechtsextremismus" 
                zusammengefasst. Zusätzliche Erkenntnisse liefert der Bericht 
                "Ausstiegshilfen 
                für Extremistinnen und Extremisten auf der Rechten  
                Möglichkeiten und Potenziale für die Schweiz", 
                den das Schweizerische Forum für Migrationsstudien im Auftrag 
                der Arbeitsgruppe erstellt hat. In diesem Zusatzbericht raten 
                die Experten unter anderem von einem national geführten Ausstiegsmodell 
                für Rechtsextreme ab. Sie empfehlen jedoch das Verfassen 
                eines Handbuchs für Trägerschaften von Ausstiegsmodellen 
                in Gemeinden und Kantonen. Propagandamaterial 
                einziehen Die 
                Arbeitsgruppe macht in ihrem Bericht verschiedene Empfehlungen: 
                Die Beschlagnahmung und das Einziehen von rassendiskriminierender 
                oder zur Gewalt aufhetzender Propaganda sollen im Bundesgesetz 
                über Mass-nahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) 
                geregelt werden. Ferner sollen die Bundeskompetenzen im Bereich 
                präventiver Massnah-men so erweitert werden, dass neben Terrorismus 
                und gewalttätigem Extremismus auch gewaltorientierter Extremismus 
                verfolgt und damit rechtzeitig erkannt werden kann.  Rassendiskriminierende 
                Symbole und Vereinigungen verfolgen Die 
                Arbeitsgruppe schlägt weiter vor, das Strafgesetzbuch mit 
                einem neuen Straftatbestand zu ergänzen. Mit diesem sollen 
                die Verwendung von rassendiskriminierenden Zeichen wie etwa dem 
                Hakenkreuz und die Gründung rassendiskriminierender Vereinigungen 
                verfolgt werden können. Ausserdem sollen im Bundesgesetz 
                über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs 
                diejenigen Delikte aufgenommen werden, die überwachungsfähig 
                sind.  Sensibilisierungsarbeit 
                verstärken und Forschung weiterführen Die 
                Arbeitsgruppe empfiehlt eine Verstärkung der Sensibilisierungsarbeit 
                der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus in den Kantonen 
                und Gemeinden. Sie befürwortet die Bemühungen für 
                den Aufbau eines landesweiten Netzes von Beratungsstellen für 
                die Opfer rassistischer Diskrimierungen. Zudem 
                rät das Team zur Weiterführung von Untersuchungen wie 
                das Nationale Forschungsprojekt zum "Rechtsextremismus" 
                (NFP40). Die Forschung erarbeitet wichtige Grundlagen für 
                längerfristige präventive Massnahmen.  Gleichzeitig 
                mit der Kenntnisnahme des Berichts beauftragt der Bundesrat das 
                EJPD, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und die 
                vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in den Gesamtkontext der 
                anderen Rechtssetzungsvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit 
                zu stellen und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen 
                zu unterbreiten.   EIDGENÖSSISCHES 
                JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
 Informationsdienst
 Bern, 
                27. März 2002   |