QU.
Basler Zeitung; 07.06.2007
Von
Christian Mensch
Die Basler Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es in einer Basler
Beiz während des Fussball-Meisterschaftsfinals zu antisemitischen
Ausfällen gekommen ist.
Etwa
zwanzig Glatzköpfe hätten während des Meisterschaftsfinals
in einem Innenstadtlokal dröhnende Lieder mit rassistischen
Inhalten gegrölt. Dies schreibt die jüdische Wochenzeitschrift
«Tachles» in ihrer neuesten Ausgabe.
Wo
sich die Ausfälle abgespielt hätten, verrät Autor
und Chefredaktor Yves Kugelmann derzeit nicht. Seine Begründung:
Er wolle nicht, dass erneut wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz
erfolglos gegen Unbekannt ermittelt werde. Viel wichtiger sei,
dass diskutiert werde, wie sich FCB-Fans in der Öffentlichkeit
verhielten.
lücke.
Die Stossrichtung macht FDP-Grossrat Rolf Stürm deutlich:
Ausgehend vom «Tachles»-Bericht fragt er in einer
Interpellation, ob es nicht die Aufgabe des FCB-Fanprojekts sei,
antijüdische Äusserungen von Fussballfans auch ausserhalb
der Fussballspiele zu verhindern. Auf Nachfrage ortet Stürm
eine Lücke in der Prävention, die geschlossen werden
müsse. Die schriftliche Antwort der Regierung ist im Herbst
zu erwarten.
Kugelmann
sei mit der Vorbereitung der Interpellation nicht befasst gewesen,
sagt Stürm. Doch beide verfolgen dieselbe Stossrichtung.
Auch der «Tachles»-Chefredaktor meint: «Diese
Leute gehören zum Umfeld der Muttenzer Kurve.»
Ornella
Pessotto vom Fanprojekt Basel wehrt sich gegen die Gleichsetzung.
Aus dem Stadion seien rassistische Sprüche weitgehend verbannt.
Man könne das Fanprojekt aber nicht für jeden Nazi verantwortlich
machen, der irgendwo sein trübes Gedankengut verbreite und
«FCB» rumbrülle. Diese Aufgabe würde ins
Uferlose gehen.
verfahren.
Das Vorgehen von Kugelmann und Stürm ist innerhalb der jüdischen
Gemeinde nicht unbestritten. Samuel Althof von der Meldestelle
Antisemitismus kritisiert das Bemühen, rassistische Vorfälle
auf die politische Bühne heben zu wollen. Zur wirksamen Prävention
gehörten gleichermassen repressive wie integrative Massnahmen.
Er habe kein Verständnis, dass Kugelmann das Lokal nicht
nenne und damit die Ermittlungen behindere.
Die
Basler Staatsanwaltschaft hat dennoch ein Verfahren eingeleitet.
Dies erklärt Sprecher Peter Gill. Da rassistische Tiraden
ein Offizialdelikt darstellten, sei auch ohne Anzeige ein Verfahren
gegen Unbekannt eingeleitet worden. Der Ort sei ihr allerdings
immer noch unbekannt.
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