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Aargauer Zeitung, 25.04.2008
Wenn
es der 30-jährige Familienvater nach dieser Verhandlung nicht
erfasst hat, dann ist ihm wohl auch von Anwalt und Therapeut nicht
mehr zu helfen: «Das ist Ihre letzte Chance. Wenn das Geringste
passiert, hocken Sie alle Ihre bisherigen Strafen ab», wurde
Gerichtspräsidentin Karin Gygax in der Urteilsverkündung
deutlich. Das Bezirksgericht Aarau hatte es sich mit dem einstigen
Pnos -Mitglied nicht leichtgemacht. Das belegen die lange Urteilsberatung
sowie die Tatsache, dass kein einstimmiger Entscheid zustande
gekommen ist.
Für
das ehemals führende Mitglied der rechtsextremen Organisation
ging es in dieser Verhandlung um viel. Der Staatsanwalt hatte
den Mann wegen Rassendiskriminierung, Fahrens in angetrunkenem
Zustand, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten und Ungehorsam
als Schuldner im Betreibungsverfahren für 18 Monate ins Gefängnis
stecken wollen. Das als Gesamtstrafe, unter Berücksichtigung
des Widerrufs früherer, bedingt erlassener Strafen.
Ist
er «geheilt» oder nicht?
Für
das Gericht ging es insbesondere um die Frage, ob und wie weit
der 30-Jährige noch mit der rechtsextremen Szene vernetzt
ist. Nach eigenem Bekunden will er damit seit 2003 nichts mehr
zu tun haben. Das zwischenzeitliche Anbieten von nationalsozialistischen
Emblemen, Links auf der privaten Homepage zu Seiten mit rassistischem
Inhalt und das Absingen «wüster» Lieder an öffentlichen
Anlässen liessen allerdings Zweifel an seiner tatsächlichen
Gesinnung aufkommen. Ein Mitarbeiter der Aktion Kinder des Holocaust,
der den Angeklagten beim Ausstieg aus der Szene betreut, sagte
jedoch, der Mann sei reifer geworden, habe sich von früheren
Freunden abgewendet, kümmere sich gut um seine fünfköpfige
Familie und habe Leben und Finanzen insgesamt besser im Griff.
Eine Gefängnisstrafe, argumentierte der Therapeut (und später
auch der Verteidiger), würde den positiven Prozess gefährden.
Das
Gericht erkannte mangels klaren Beweisen nicht in allen Anklagepunkten
auf schuldig. Bezüglich Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
kam es zu einem Vergleich. Auf den Widerruf früherer, bedingt
ausgesprochener Strafen wurde verzichtet. Mit 3 Monaten Gefängnis
unbedingt, die er in 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit absitzen
kann, kam der Angeklagte recht glimpflich davon. (to)
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