Strafverfahren
gegen Revisionisten eingestellt
QU: Tages-Anzeiger; 2001-12-17 Für die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat der Revisionist Bernhard Schaub nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen. Von Eva
Büchi Für die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau hatte Bernhard Schaub nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen, weil er "mit der Herausgabe und dem Vertrieb der Broschüre nicht zu tun" gehabt habe, wie Staatsanwalt Felix Gerber erklärte. Der 47-jährige Schaub hatte das Vorwort der Broschüre verfasst. Unter dem Titel "Existiert die Schweiz? - Ein politisch inkorrektes Vorwort" bezeichnete Schaub die Schweizer Regierung als "vollziehendes Organ des Jüdischen Weltkongresses", die vor Juden und Amerikanern auf die Knie falle und "die Schweiz in einer lächerlichen und demütigenden Abhängigkeit vom Weltjudentum" zeige. Ins Visier nahm er auch Bundesrätin Ruth Dreifuss. "Volksstaat der Zukunft" Schaub ist in den letzten Tagen erneut in die Schlagzeilen geraten. Vor einer Woche referierte er bei der Basler Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) zum Thema "Volksstaat der Zukunft". Schaub, von Beruf Deutsch- und Geschichtslehrer, verlor wegen seines braunen Gedankengutes in den letzten Jahren öfters seine Stelle, so auch als Pädagogischer Leiter der Klubschule Migros Frauenfeld.
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