Strafverfahren gegen Revisionisten eingestellt
QU: Tages-Anzeiger; 2001-12-17

Für die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat der Revisionist Bernhard Schaub nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen.

Von Eva Büchi
Die Association Vérité & Justice, eine Vereinigung von Schweizer Holocaust-Leugnern, hatte im März 2000 die Broschüre "Der Bergier-Bericht. Anatomie einer Geschichtsfälschung" an die Schweizer Bundesparlamentarier verschickt. Zu den Autoren gehörte neben dem bekannten, wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm rechtskräftig verurteilten Holocaust-Leugner Jürgen Graf auch der Revisionist Bernhard Schaub aus dem thurgauischen Berlingen. Der grüne Genfer Nationalrat Patrice Mugny reagierte auf die Broschüre mit einer Strafanzeige. Jetzt hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Schaub eingestellt.

Für die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau hatte Bernhard Schaub nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen, weil er "mit der Herausgabe und dem Vertrieb der Broschüre nicht zu tun" gehabt habe, wie Staatsanwalt Felix Gerber erklärte.

Der 47-jährige Schaub hatte das Vorwort der Broschüre verfasst. Unter dem Titel "Existiert die Schweiz? - Ein politisch inkorrektes Vorwort" bezeichnete Schaub die Schweizer Regierung als "vollziehendes Organ des Jüdischen Weltkongresses", die vor Juden und Amerikanern auf die Knie falle und "die Schweiz in einer lächerlichen und demütigenden Abhängigkeit vom Weltjudentum" zeige. Ins Visier nahm er auch Bundesrätin Ruth Dreifuss.

"Volksstaat der Zukunft"

Schaub ist in den letzten Tagen erneut in die Schlagzeilen geraten. Vor einer Woche referierte er bei der Basler Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) zum Thema "Volksstaat der Zukunft". Schaub, von Beruf Deutsch- und Geschichtslehrer, verlor wegen seines braunen Gedankengutes in den letzten Jahren öfters seine Stelle, so auch als Pädagogischer Leiter der Klubschule Migros Frauenfeld.



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