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Basler Zeitung, 7. November 2003
06. November 2003
Siehe auch den Bericht von Tele Basel:
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Ex-Skinhead wegen Gewalttat verurteilt
Eine bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten
kassierte der ehemalige PNOS-Präsident wegen gewalttätigen
Übergriffen. Ins Gefängnis muss der 25-Jährige
aber trotzdem.
Liestal. mec. Von einem «sehr schweren
Verschulden» sprach Strafgerichtspräsidentin Jacqueline
Kiss anlässlich der Urteilsverkündung gegen den Gründer
und ehemaligen Präsidenten der «Partei National Orientierter
Schweizer» (PNOS). Dieser habe «extrem ungebremst,
extrem rücksichtslos» Gewalt angewendet.
Ausschlaggebend für das Strafmass war hauptsächlich
eine der sechs vorgeworfenen Gewalttaten: Das Gericht hielt es
für erwiesen, dass der 25-jährige Maurer vorletztes
Jahr einen damals Minderjährigen am Basler Wettsteinplatz
ohne Grund und ohne Vorwarnung spitalreif zusammengeschlagen hat.
Die «Giftelei» zwischen dem Opfer und der Freundin
des Täters rechtfertige keinesfalls ein «Empfangskomitee»
von mindestens zwei Leuten, die «Gewalt als Selbstzweck»
vordemonstriert hätten. Das Verhalten des Opfers an der Verhandlung
habe klar gezeigt, dass dieses auch über zwei Jahre nach
der Tat «massiv traumatisiert» sei. «Hier gibt
es gar nichts zu entschuldigen», meinte Kiss.
Nur Körperverletzung und nicht zusätzlich
Raufhandel stellte das Gericht hingegen am «Oktoberfest»
2001 in Ormalingen fest. Wie viele Bierhumpenschläge der
Verurteilte abgegeben habe, könne nicht eruiert werden, aber
das Opfer habe sich «sicher nicht nur passiv» verhalten.
In einer angespannten Atmosphäre seien sich zwei verfehdete
Gruppen gegenüber gestanden. Doch ob es sich um «individuelle
Hahnenkämpfe» oder um eine Abrechnung zwischen PNOS-Mitgliedern,
Skin-heads und anderen Gruppierungen gehandelt habe, müsse
unklar bleiben.
So wie dies der Verteidiger des Verurteilten,
Dietmar Grauer-Briese, verlangt hatte, hütete sich das Gericht
davor, das politische Engagement und die individuellen Handlungen
des Täters zu vermischen. «Die PNOS ist schliesslich
nicht verboten», präzisierte Kiss, bemerkte allerdings,
es sei erschreckend, dass in den letzten Jahren parallel zur Politisierung
des Verurteilten auch seine Anwendung von Gewalt zugenommen habe.
Vor Gericht habe dieser sich selber als Opfer betrachtet, das
sich habe zur Wehr setzen müssen. Immerhin habe er auch den
Willen gezeigt, sein Leben zu ändern, indem er sich vom rechtsextremen
Milieu zu distanzieren versuche, was nicht leicht sei.
16 Monate Gefängnis hatte schon Staatsanwältin
Caroline Horny verlangt. Die Strafe ist mit vier Jahren Bewährungsfrist
verbunden, zudem wird der Verurteilte unter Schutzaufsicht gestellt
und verpflichtet, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Ins Gefängnis wandert der Mann auf jeden Fall, denn er muss
eine bedingte Vorstrafe von 40 Tagen absitzen, weil er im Militärdienst
wiederholt Aufgebote versäumt hatte.
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