Rechtens entschieden
QU: Aargauer Zeitung, 2000-12-21; Seite 1

Liestal - Die Baselbieter Regierung wies eine Beschwerde
gegen das Demoverbot ab

Die Regierung hat die Beschwerde einer
Nationalisten-Organisation gegen ein Kundgebungsverbot
abgewiesen: Der Liestaler Stadtrat habe mit dem Verbot
«verhältnismässig und rechtens» entschieden.

Die Stadtexekutive hatte am 12. September ein Gesuch für eine
Kundgebung am 23. September wegen befürchteter Gefährdung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit abgelehnt. Eingereicht
hatte das Gesuch am 7. September die Vereinigung «Partei +
National + Orientierter + Schweizer» (PNOS). Liestal hatte die
Abweisung insbesondere damit begründet, dass sich die Politik
der PNOS ausschliesslich gegen die ausländische Bevölkerung
richte. Die Gruppierung stehe rechtsextremistischem
Gedankengut nahe, und zudem sei bei der geplanten Demo mit
der Anwesenheit militanter Skinheads zu rechnen.

Zwar ein «Eingriff», jedoch . . .

Die PNOS reichte daraufhin Beschwerde bei der Regierung
gegen die Ablehnung des Kundgebungsgesuches ein. Die
Regierung konterte nun den Vorwurf, das Verbot habe
verfassungsmässige Rechte verletzt, mit dem Verweis auf die
Antirassismus-Strafnorm: An sich sei ein Kundgebungsverbot
zwar ein «schwerer Eingriff» in Verfassungsrechte, jene Norm
lasse indessen ein präventives Demoverbot zur Verhinderung
des Begehens einschlägiger Tatbestände zu. Die Regierung
erkennt im PNOS-Parteiprogramm eine «fast wörtliche»
Übereinstimmung mit jenem der NPD, die in Deutschland wegen
rechtsextremistischer und neonazistischer Umtriebe verboten
werden soll. Zudem habe sich die PNOS selbst als
Nachfolgeorganisation des Schweizer NPD-Ablegers NPS
bezeichnet. (sda)




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