Das Basler Strafgericht hat zwei Polizeioffiziere
freigesprochen, die an einer Personenkontrolle der rechtsextremen
Pnos beteiligt waren. Ihnen war unter anderem Freiheitsberaubung
vorgeworfen worden.
Wegen einer Anklage des ausserordentlichen Staatsanwalts
Roland Winiger mussten sich am vergangenen Dienstag zwei Offiziere
der Basler Polizei vor dem Strafgericht verantworten. Sie waren
im Juni 2002 an der Kontrolle einer Versammlung der Pnos (Partei
national orientierter Schweizer) im Kleinbasel beteiligt gewesen.
Illegale Messer sichergestellt
Die Anklage gegen die Polizeibeamten lautete
auf Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung und Nötigung. Happige
Vorwürfe, die vom Strafgericht abgewiesen wurden. Die Polizisten
hätten sich korrekt und professionell verhalten, hält
Strafgerichtspräsident Jeremy Stephenson fest. Dies sieht
Winiger anders. Er frage sich, so der Oltner Rechtsanwalt, inwiefern
es legitim sei, die Meinungsfreiheit durch staatliche Macht einzuschränken.
Ob er den Fall weiterziehen wird oder nicht, will er nicht sagen.
Im Juni 2002 erhielt die Basler Polizei Meldung
darüber, dass die Pnos ein konspiratives Treffen im Kleinhüninger
Restaurant Drei König plane. Die rechtsextreme Gruppierung
um den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub hatte sich dort unter
dem falschen Namen «Folklore Suisse» einen Saal reserviert.
«Sicherheitshalber» wurde den Pnos-Mitgliedern
als Treffpunkt jedoch der Bahnhof SBB angegeben, wo am 29. Juni
2002 ein ganzes Rudel Glatzköpfe eintraf. Vier von ihnen
wurden als Security-Posten vor dem Eingang des Restaurants Drei
König eingesetzt. Die Polizei, die von diesen Umtrieben Kenntnis
hatte, war alarmiert. Insbesondere da die PNOS, die als Folgeorganisation
der extremistischen Gruppe Blood and Honour (Blut und Ehre) gilt,
bei der Bundespolizei hinlänglich bekannt ist. Die Polizei
entschied, bei den Folklorefreunden im Restaurant Drei König
eine Personenkontrolle durchzuführen. Die nationalorientierten
Schweizer mussten ihre Personlien angeben, wurden durchsucht und
fotografiert. Dabei wurden ein zur Festnahme gesuchter Mann erwischt
und mehrere illegale Messer sichergestellt.
Kontrolle gesetzlich gedeckt
Die Pnos-Mitglieder reichten daraufhin Anzeigen
wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Amtsmissbrauchs gegen
Exponenten der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein. Winiger
liess aber die Anzeigen gegen die Staatsanwaltschaft fallen. Das
Gericht hatte darüber zu befinden, ob die Personenkontrolle
gesetzlich gedeckt war. «Wenn man den Wissensstand der Polizei
vor dem Einsatz kennt und weiss, was sie beobachtet hat dann war
der Einsatz gesetzlich gedeckt», erklärt Gerichtspräsident
Stephenson. Auch von einer Freiheitsberaubung könne nicht
die Rede sein. «Wenn 105 Personen in nur 55 Minuten kontrolliert,
durchsucht und fotografiert werden, dann ist dies blitzschnell.»
Den Vorwurf, die Kontrolle habe dazu gedient
die Meinungsfreiheit der Pnos einzuschränken, lässt
er ebenfalls nicht gelten. «Leute, die hinter dem 20-Punkte-Programm
der Pnos stehen, das eng an das 20-Punkte-Programm der NSDAP anlehnt
und der Bundesverfassung widerspricht, können den Schutz
der Versammlungsfreiheit nach Bundesverfassung nicht in Anspruch
nehmen, sondern müssen eine Personenkontrolle tolerieren.»
Patrizia Derungs