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  Freispruch für Basler Polizisten
  QU: Basler Zeitung; 30.04.2004

Das Basler Strafgericht hat zwei Polizeioffiziere freigesprochen, die an einer Personenkontrolle der rechtsextremen Pnos beteiligt waren. Ihnen war unter anderem Freiheitsberaubung vorgeworfen worden.

Wegen einer Anklage des ausserordentlichen Staatsanwalts Roland Winiger mussten sich am vergangenen Dienstag zwei Offiziere der Basler Polizei vor dem Strafgericht verantworten. Sie waren im Juni 2002 an der Kontrolle einer Versammlung der Pnos (Partei national orientierter Schweizer) im Kleinbasel beteiligt gewesen.

Illegale Messer sichergestellt

Die Anklage gegen die Polizeibeamten lautete auf Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung und Nötigung. Happige Vorwürfe, die vom Strafgericht abgewiesen wurden. Die Polizisten hätten sich korrekt und professionell verhalten, hält Strafgerichtspräsident Jeremy Stephenson fest. Dies sieht Winiger anders. Er frage sich, so der Oltner Rechtsanwalt, inwiefern es legitim sei, die Meinungsfreiheit durch staatliche Macht einzuschränken. Ob er den Fall weiterziehen wird oder nicht, will er nicht sagen.

Im Juni 2002 erhielt die Basler Polizei Meldung darüber, dass die Pnos ein konspiratives Treffen im Kleinhüninger Restaurant Drei König plane. Die rechtsextreme Gruppierung um den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub hatte sich dort unter dem falschen Namen «Folklore Suisse» einen Saal reserviert.

«Sicherheitshalber» wurde den Pnos-Mitgliedern als Treffpunkt jedoch der Bahnhof SBB angegeben, wo am 29. Juni 2002 ein ganzes Rudel Glatzköpfe eintraf. Vier von ihnen wurden als Security-Posten vor dem Eingang des Restaurants Drei König eingesetzt. Die Polizei, die von diesen Umtrieben Kenntnis hatte, war alarmiert. Insbesondere da die PNOS, die als Folgeorganisation der extremistischen Gruppe Blood and Honour (Blut und Ehre) gilt, bei der Bundespolizei hinlänglich bekannt ist. Die Polizei entschied, bei den Folklorefreunden im Restaurant Drei König eine Personenkontrolle durchzuführen. Die nationalorientierten Schweizer mussten ihre Personlien angeben, wurden durchsucht und fotografiert. Dabei wurden ein zur Festnahme gesuchter Mann erwischt und mehrere illegale Messer sichergestellt.

Kontrolle gesetzlich gedeckt

Die Pnos-Mitglieder reichten daraufhin Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Amtsmissbrauchs gegen Exponenten der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein. Winiger liess aber die Anzeigen gegen die Staatsanwaltschaft fallen. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob die Personenkontrolle gesetzlich gedeckt war. «Wenn man den Wissensstand der Polizei vor dem Einsatz kennt und weiss, was sie beobachtet hat dann war der Einsatz gesetzlich gedeckt», erklärt Gerichtspräsident Stephenson. Auch von einer Freiheitsberaubung könne nicht die Rede sein. «Wenn 105 Personen in nur 55 Minuten kontrolliert, durchsucht und fotografiert werden, dann ist dies blitzschnell.»

Den Vorwurf, die Kontrolle habe dazu gedient die Meinungsfreiheit der Pnos einzuschränken, lässt er ebenfalls nicht gelten. «Leute, die hinter dem 20-Punkte-Programm der Pnos stehen, das eng an das 20-Punkte-Programm der NSDAP anlehnt und der Bundesverfassung widerspricht, können den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Bundesverfassung nicht in Anspruch nehmen, sondern müssen eine Personenkontrolle tolerieren.»

Patrizia Derungs



 



 


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