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Von Peter Johannes Meier Das Vorgehen ist bekannt: Wer aus der Schweiz antisemitische und rechtsextreme Inhalte über das Internet verbreiten will, lädt seine Seiten auf den Server eines amerikanischen Homepage-Anbieters. Mit ihrer fast grenzenlos geschützten Meinungsäusserungsfreiheit sind die USA zum Eldorado für Rechtsextreme aus ganz Europa geworden, auch aus der Schweiz. Doch die Agitation der Neonazis im Schatten des "Free Speech" hat Grenzen. Zum ersten Mal haben amerikanische Provider rechtsextreme Homepages aus der Schweiz gelöscht. Grund waren nicht etwa Interventionen der Schweizer Behörden, sondern Strafanzeigen der Aktion Kinder des Holocaust (http://www.akdh.ch). Zusammen mit ihrer Schwesterorganisation in Deutschland ist die akdh gegen 90 Internetprovider vorgegangen. Unter ihnen ist auch der US-Provider http://geocities.com. Pikant: Das Unternehmen wurde 1999 vom amerikanischen Provider Yahoo übernommen, von dem jetzt auch Frankreich Sperrungen verlangt (siehe Artikel links). Einer der Geocities-Kunden war ein Basler Neonazi, der unter dem Namen Kraftland eine rechtsextreme Homepage eingerichtet hatte. Geocities begründete die vor wenigen Tagen vollzogene Sperrung nicht etwa mit Verstössen gegen US- oder Schweizer Gesetze, sondern mit dem Nichteinhalten der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers. Darin wird das Verbreiten von rechtsextremem Gedankengut verboten. "Amerikanische Internetprovider sind durchaus bereit, solche Seiten zu sperren - wenn man genügend Druck macht", sagt Samuel Althof, Sprecher der akdh. Die Organisation kennt auch andere Mittel gegen Anbieter von rechtsextremen Homepages. Weil die Sites meist durch Werbung finanziert werden, hat die akdh die Werber ins Visier genommen. "Meist wissen diese gar nicht, in welchem Umfeld für ihre Angebote geworben wird", sagt Althof. Die akdh hat darum betroffene Firmen informiert. Prompt hat die Internet-Werbefirma "Paid for View" reagiert: mit einer Strafanzeige gegen den Provider in den USA. Samuel Althof sieht noch eine weitere Möglichkeit im Kampf gegen Rechtsextreme im Internet: Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen. "Auf vielen Seiten sind beispielsweise Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" zu lesen. Das Urheberrecht für das Buch liegt beim Staat Bayern. Der könnte die betroffenen Provider verklagen."
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