vom
26. 08. 2002
ZUR
EINSTELLUNGSVERFÜGUNG DER BEZIRKSANWALTSCHAFT ZÜRICH,
HAUPTABTEILUNG 2
Betreffend: Rassendiskriminierung http://www.akdh.ch/latuff.htm
Unsere
Strafanzeige bezweckte die Klärung eines möglichen Verstosses
gegen das Antidiskriminierungsgesetzt Art. 261bis.
Nicht die Einstellungsverfügung an sich ist Gegenstand unserer
Kritik und Grund dieser Presseerklärung, sondern die partiell
mit antisemitischen Argumenten geführte Begründung für
die Einstellung des Verfahrens.
Die Verfügung: download
Zitat
(S. 2/Absatz 1.2.):
"Doch selbst wenn damit der Betrachter emotional gegen das
jüdische Volk beeinflusst wird, so wird nicht das jüdische
Volk als solches kritisiert, sondern dessen politisches Verhalten
gegenüber den Palästinensern. Es geht dabei nicht um
eine bestimmte Eigenschaft der Juden als Menschen, sondern um
deren Vorgehen im gegenwärtigen Konflikt. Die grundrechtliche
Gleichwertigkeit als Menschen wird den Juden damit nicht abgesprochen."
1.
Antisemitisches Stereotyp
Die Bezirksanwaltschaft spricht von "DEM jüdischen Volk",
das offenbar "EIN politisches Verhalten" gegenüber
Palästinensern zeigt.
Die Erfindung der einheitlichen jüdischen Haltung "des
jüdischen Volkes" ist ein mehrfach wissenschaftlich
belegtes antisemitisches/antijudaistisches Denkstereotyp! Es wird
damit dem "jüdischen Volk" nicht nur eine pluralistische
politische Haltung abgesprochen - diese Optik ist insbesondere
Grundlage für die antisemitische Wahnvorstellung der jüdischen
Weltverschwörung.
2. Unheimlich
"Doch selbst wenn damit der Betrachter emotional gegen das
jüdische Volk beeinflusst wird, (...)"
Es
ist fraglich, ob in dieser Argumentationsführung nicht ein
unheimlicher Widerspruch liegt, wenn die, für diese Form
für Übertretungen, zuständige Behörde "emotionale
Beeinflussung gegen das jüdische Volk" in dieser wenig
differenzierten Weise billigt!
Wir sind der Meinung, - dies um Missverständnissen vorzubeugen
- dass das politische Verhalten der aktuellen politischen und
militärischen Behörden in Israel gegenüber den
Palästinensern durchaus kritisierbar ist und kritisiert werden
soll.
(siehe: http://www.akdh.ch/akdh-ovp.htm )
Hintergrundinformationen:
Dokument der bei Indymedia veröffentlichten Karikatur:
http://www.akdh.ch/indymedia-switzerland.pdf
Unsere Argumente, warum wir Karikatur für antisemitisch halten:
http://www.akdh.ch/latuff.htm
Die ganze Geschichte der Strafanzeige: http://www.akdh.ch/indymedia.htm
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