AKTION KINDER DES HOLOCAUST

Die AKTION KINDER DES HOLOCAUST ist ein internationaler Zusammenschluss von Nachkommen Überlebender der nationalsozialistischen Judenverfolgung und des antifaschistischen Widerstands sowie deren Angehörige und Freunde.

 

An die Bundespolizei Arbeitsgruppe Internet Taubenstrasse 16 3003 Bern

 

Münchenstein, den 14. Juli 1999

Sehr geehrte Damen und Herren

Beiliegend reicht die AKTION KINDER DES HOLOCAUST ihren Vorschlag zur Bildung einer unabhängigen, selbständigen, auf Art. 261bis StGB basierenden Arbeitsgruppe "Rassismus auf dem Internet" ein.

Erfahrungsgrundlage zur Ausarbeitung dieses Vorschlages sind die unzähligen immer schneller hergestellten, rassistischen Internetseiten weltweit und deren Bekämpfung, im speziellen die von uns bekämpfte antisemitische Seite jewwatch.com.

Diese Arbeit will ein praktischer Beitrag, aber auch eine Anregung zur Diskussion sein, dem dringenden Problem Rassismus auf dem Internet besser entgegentreten zu können.

Unsere Sorge gilt dem Schutz der Minderheiten vor rassistischer Diskriminierung auf dem Internet und den daraus möglichen Übergriffen. Wir meinen, dass im Internet die gleichen Regeln wie in der "richtigen Welt" gelten müssen.

Wir erlauben uns dieses Schreiben auch dem Präsidenten der Kantonalen Polizeidirektorenkonferenz, Herrn Jörg Schild, zur Information zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen

Die Sprecher der AKTION KINDER DES HOLOCAUST

Philip Karger Samuel Althof

 

Vorschlag zur Bildung einer unabhängigen, selbständigen, auf Art. 261bis StGB basierenden Arbeitsgruppe "Rassismus auf dem Internet"

Gestützt auf die Erfahrungen, welche die AKTION KINDER DES HOLOCAUST mit der Bekämpfung antisemitischer Internetseiten - im Speziellen mit jewwatch.com - gemacht hat, reichen wir den folgenden Vorschlag bei der Bundespolizei in Bern ein:

· Es ist eine unabhängige, ständige Arbeitsgruppe "Rassismus auf dem Internet" (ARI) zu berufen. Mitglieder können sein: eine ausgewiesene Internet-Fachperson, ev. ein/e Netzwerkadministrator/in, eine in Rassismusfragen spezialisierte Juristin oder Jurist, drei weitere Sachverständige aus Ethik, Theologie und/oder der Geschichtswissenschaft sowie eine kleine fachkundige Vertretung von Minderheiten (evtl. Rotationsprinzip).

· Träger der ARI sollten sein: Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), eine Fachstelle im EJPD, kantonale Ansprechpartner, Provider und Sachverständige der Presse.

· Die ständige Arbeitsgruppe ARI arbeitet ausgehend von der Antirassismus Strafnorm (Art 261bis StGB): Sie nimmt die Problematik Rassismus auf dem Internet auf dem gesamten Netz wahr, fokussiert ihre Arbeit jedoch auf die aktuelle Lage in der Schweiz.

· Die ARI erarbeitet grundsätzliche Kriterien und Empfehlungen, sowie ein einheitliches Prozedere im Umgang mit rassistischen Internetseiten aus, zuhanden der Bundespolizei, den Internetprovidern und den kantonalen Justizbehörden. Die Kriterien werden gemäss der Aktualität regelmässig neu überarbeitet.

· Die ARI recherchiert und arbeitet aus Eigeninitiative und aufgrund von Meldungen Dritter.

· Öffentliche Stellungnahmen der ARI (Empfehlungen, Ermahnungen, Strafanzeigen) geschehen in Absprache mit allen Trägerparteien.

· Es wird eine Informationsstelle mit eigener Homepage eingerichtet, auf der auch Anregungen von Dritten entgegengenommen werden können.

 

 
 


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