AKTION
KINDER DES HOLOCAUST
Die
AKTION KINDER DES HOLOCAUST ist ein internationaler Zusammenschluss
von Nachkommen Überlebender der nationalsozialistischen Judenverfolgung
und des antifaschistischen Widerstands sowie deren Angehörige
und Freunde.
An
die Bundespolizei Arbeitsgruppe Internet Taubenstrasse 16 3003 Bern
Münchenstein,
den 14. Juli 1999
Sehr geehrte
Damen und Herren
Beiliegend reicht
die AKTION KINDER DES HOLOCAUST ihren Vorschlag zur Bildung einer
unabhängigen, selbständigen, auf Art. 261bis StGB basierenden Arbeitsgruppe
"Rassismus auf dem Internet" ein.
Erfahrungsgrundlage
zur Ausarbeitung dieses Vorschlages sind die unzähligen immer schneller
hergestellten, rassistischen Internetseiten weltweit und deren Bekämpfung,
im speziellen die von uns bekämpfte antisemitische Seite jewwatch.com.
Diese Arbeit
will ein praktischer Beitrag, aber auch eine Anregung zur Diskussion
sein, dem dringenden Problem Rassismus auf dem Internet besser entgegentreten
zu können.
Unsere Sorge
gilt dem Schutz der Minderheiten vor rassistischer Diskriminierung
auf dem Internet und den daraus möglichen Übergriffen. Wir meinen,
dass im Internet die gleichen Regeln wie in der "richtigen Welt"
gelten müssen.
Wir erlauben
uns dieses Schreiben auch dem Präsidenten der Kantonalen Polizeidirektorenkonferenz,
Herrn Jörg Schild, zur Information zukommen zu lassen.
Mit freundlichen
Grüssen
Die Sprecher
der AKTION KINDER DES HOLOCAUST
Philip Karger
Samuel Althof
Vorschlag
zur Bildung einer unabhängigen, selbständigen, auf Art. 261bis StGB
basierenden Arbeitsgruppe "Rassismus auf dem Internet"
Gestützt auf
die Erfahrungen, welche die AKTION KINDER DES HOLOCAUST mit der
Bekämpfung antisemitischer Internetseiten - im Speziellen mit jewwatch.com
- gemacht hat, reichen wir den folgenden Vorschlag bei der Bundespolizei
in Bern ein:
· Es ist eine
unabhängige, ständige Arbeitsgruppe "Rassismus auf dem Internet"
(ARI) zu berufen. Mitglieder können sein: eine ausgewiesene Internet-Fachperson,
ev. ein/e Netzwerkadministrator/in, eine in Rassismusfragen spezialisierte
Juristin oder Jurist, drei weitere Sachverständige aus Ethik, Theologie
und/oder der Geschichtswissenschaft sowie eine kleine fachkundige
Vertretung von Minderheiten (evtl. Rotationsprinzip).
· Träger der
ARI sollten sein: Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus
(EKR), eine Fachstelle im EJPD, kantonale Ansprechpartner, Provider
und Sachverständige der Presse.
· Die ständige
Arbeitsgruppe ARI arbeitet ausgehend von der Antirassismus Strafnorm
(Art 261bis StGB): Sie nimmt die Problematik Rassismus auf dem Internet
auf dem gesamten Netz wahr, fokussiert ihre Arbeit jedoch auf die
aktuelle Lage in der Schweiz.
· Die ARI erarbeitet
grundsätzliche Kriterien und Empfehlungen, sowie ein einheitliches
Prozedere im Umgang mit rassistischen Internetseiten aus, zuhanden
der Bundespolizei, den Internetprovidern und den kantonalen Justizbehörden.
Die Kriterien werden gemäss der Aktualität regelmässig neu überarbeitet.
· Die ARI recherchiert
und arbeitet aus Eigeninitiative und aufgrund von Meldungen Dritter.
· Öffentliche
Stellungnahmen der ARI (Empfehlungen, Ermahnungen, Strafanzeigen)
geschehen in Absprache mit allen Trägerparteien.
· Es wird eine
Informationsstelle mit eigener Homepage eingerichtet, auf der auch
Anregungen von Dritten entgegengenommen werden können.
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